Ausgehen & Shoppen

Neues Jahr - neue Regeln für 2015!

Dinge die sich 2015 für die Bürger ändern.\n

ONLINE-APOTHEKEN: Ab Juli 2015 gibt es ein spezielles Siegel für Online-Apotheken, es zeigt ein weißes Kreuz auf einem grünen Hintergrund. Damit soll sichergestellt werden, dass keine gefälschten Medikamente angeboten werden.\n \n BACKÖFEN: Auch Backöfen erhalten 2015 eine neue Kennzeichnung. Anstatt der Skala A bis G gibt es dann A+++ für niedrigen Energieverbrauch bis D für hohen Verbrauch angegeben. Zuvor fielen fast alle Geräte in die Kategorie A.\n \n KAFFEEMASCHINEN: Ab 2015 dürfen nur noch Kaffeemaschinen verkauft werden, die sich automatisch abschalten. Geräte mit Thermoskanne müssen nach fünf Minuten den Warmhalte-Modus beenden, solche mit Glaskanne nach 40 Minuten. Wer schon eine Maschine hat, kann diese natürlich auch weiterhin verwenden.\n \n BIOMÜLL: Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.\n \n PORTO: Die Post erhöht ab Neujahr 2015 das Porto. Für einen Standardbrief bis 20 Gramm müssen dann 62 Cent, anstatt 60 Cent bezahlt werden. Briefe ins Ausland kosten dann nicht mehr 75 Cent, sondern 80 Cent. Nur der Kompaktbrief bis 50 Gramm wird billiger. Er kostet dann 85 Cent. Wer bereits einen Stapel Briefmarken gekauft hat, kann mit 2-Cent-Ergänzungsmarken aufstocken.\n \n KRANKENKASSEN: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen. Erwartet wird, dass er dann deutlich steigt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht sich mehr Wettbewerb unter den Kassen.\n \n GESUNDHEITSKARTE: Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab.\n Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert diese ihre Gültigkeit. Die neue Karte soll mittelfristig den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt. Die Karte ist aus Datenschutzgründen umstritten. Kritiker befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ausspioniert werden könnten.\n \n BERUFSKRANKHEITEN: Als solche werden nun auch Formen des "weißen Hautkrebses" und andere Krankheiten anerkannt - Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.\n \n MINDESTLOHN: Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Bisher gelten für rund 4 Millionen Beschäftigte in 13 Branchen Mindestlöhne.\n \n RENTE: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.\n \n \n PFLEGEVERSICHERUNG: Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro - 41 Euro mehr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann besser miteinander kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Tages- und Nachtpflege kann ungekürzt neben Geld- und Sachleistungen beansprucht werden. Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet - auch mit Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Heimen kann von 25 000 auf bis zu 45 000 steigen. Der Zuschuss zu behindertengerechten Umbauten steigt. Ein Vorsorgefonds - rund 1,2 Milliarden Euro jährlich fließen hinein. Der Beitragssatz steigt Anfang 2015 von derzeit 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte.\n \n \n \n FAMILIENPFLEGEZEIT: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen haben die Arbeitgeber schon heute Anspruch.\n \n Alle weiteren Dinge die sich 2015 ändernn, findet Ihr hier:\n \n http://www.rinteln-aktuell.de/teurer-billiger-mehr-online-diese-dinge-aendern-sich-2015/\n \n Quelle Foto:\n \n casiocan  / pixelio.de\n



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